Innovative Lösung zur Stromversorgung von Wohnmobilen, Campers oder Wohnwagen über standardisierte KFZ-Ladestationen für E-Autos – für maximale Autarkie und Komfort beim Camping.
Offiziell eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), München
Hinweis: Ein deutsches Gebrauchsmuster ist ein nationales Schutzrecht. Es begründet keinen automatischen rechtlichen Schutz ausserhalb Deutschlands, auch nicht in der Schweiz.
„Laden eines Wohnmobil, Camper oder Wohnwagen über eine E KFZ Ladestation für E Autos zur Nutzung für Wohnzwecken"
Gebrauchsmuster Nr. 20 2024 000 736
„Adapterkabel zur Nutzung von E-Ladesäulen zum Laden und Versorgen von anderen Geräten als E- oder Hybrid Fahrzeuge, wie z.B. Caravans, Wohnmobilen, Stromversorgung für Veranstaltungen, Wochenmärkten, etc."
Gebrauchsmuster Nr. 20 2024 000 765| Patent / Gebrauchsmuster | Nr. 20 2024 000 736 (eingetragen und geschützt, Deutschland) |
|---|---|
| Anwendungsbereich | Wohnmobile, Campers, Wohnwagen |
| Kompatible Ladestationen | Typ 2 (Mennekes), CCS, AC-Ladestationen |
| Ladeleistung (Ladestation) | 3,7 kW - 22 kW (je nach Ladestation) |
| Aufnahmeleistung Wohnmobil | Abhängig vom verbauten Ladegerät (typisch 1-5 kW) |
| Batteriekompatibilität | Lithium-Ionen (LiFePO₄), Blei-Gel, AGM |
| Steuerung | Intelligente Ladesteuerung mit Überwachung |
| Sicherheitsstandards | ISO 15118, DIN EN 61851 (Deutschland) / SN EN 61851 (Schweiz), VDE-AR-E 2122-1000 (deutsche Anwendungsregel) |
| Integration | Plug-and-Play oder feste Installation |
Das System nutzt E-Auto-Ladestationen ausschliesslich zur Stromversorgung der Wohnfunktionen – nicht zum Antrieb des Fahrzeugs.
Diese Unterscheidung ermöglicht eine effiziente, standardisierte und überall verfügbare Energieversorgung, während die etablierte Infrastruktur optimal genutzt wird. Die Energie wird in den Bordbatterien zwischengespeichert, wodurch Ladestationen nur kurzfristig zum Nachladen genutzt werden müssen.
Diese Ansprüche betreffen das deutsche Gebrauchsmuster Nr. 20 2024 000 736 und sind in dieser Form nur in Deutschland eingetragen. Sie beschreiben die zugrunde liegende Technologie, begründen jedoch keinen eigenständigen Rechtsschutz in der Schweiz.
Ja, unser System nutzt die Ladestationen gemäss ihrer Bestimmung – zur Energieübertragung. Der Unterschied liegt in der Anwendung der Energie ausschliesslich für Wohnzwecke. Die zugrunde liegende Technologie ist als deutsches Gebrauchsmuster eingetragen.
Wichtiger Hinweis zum Parken: In Deutschland ist das Parken an E-Ladesäulen ohne E-Kennzeichen nicht erlaubt – das Laden schon. Bleiben Sie während des Ladevorgangs am Fahrzeug oder entfernen Sie es nach dem Laden. Örtliche Vorschriften in der Schweiz können abweichen; informieren Sie sich vor Ort.
Das System ist mit allen gängigen AC-Ladestationen (Typ 2/Mennekes) kompatibel, die den europäischen Normen entsprechen. Das sind über 90% aller öffentlichen Ladepunkte in Deutschland und Europa, einschliesslich der Schweiz.
Die Abrechnung erfolgt über etablierte Ladekarten oder Apps, genau wie bei Elektroautos. Viele Anbieter bieten spezielle Tarife für längere Ladevorgänge an.
Ja, das System kann in den meisten Fällen nachgerüstet werden. Die Installation erfolgt durch zertifizierte Fachbetriebe und dauert in der Regel 1-2 Werktage.
Die Kosten variieren je nach Fahrzeug und gewünschter Ausstattung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot.
Interessieren Sie sich für die Lizenzierung dieser patentierten Technologie oder möchten Sie Ihr Wohnmobil damit ausstatten?
(Kostenlose Beratung zu Patent-Lizenzierung und technischer Integration)